Regeln und Rechte für den Warnstreik
Mit einer Schulmail hat die GEW NRW den Schulleiter*innen den Warnstreik am 1. Februar 2017 angekündigt. Regeln schützen Beschäftigte, die ihr Streikrecht wahrnehmen.
WeiterlesenMit einer Schulmail hat die GEW NRW den Schulleiter*innen den Warnstreik am 1. Februar 2017 angekündigt. Regeln schützen Beschäftigte, die ihr Streikrecht wahrnehmen.
WeiterlesenDie GEW NRW ist solidarisch mit den Kolleg*innen von ver.di, die sich heute an betrieblichen Aktionen im öffentlichen Dienst beteiligen. Warnstreiks am 1. Februar 2017 sind wahrscheinlich.
Weiterlesen„Schule NRW: Ein Jahr vor der Wahl“ – unter diesem Motto hatte das Bündnis „Länger gemeinsam lernen NRW“ ins Pädagogische Institut der Evangelischen Kirche von Westfalen nach Villigst eingeladen.
WeiterlesenProf. Dr. Matthias von Saldern zeigt beim Bochumer Kongress, welche Gelingensbedingungen für Inklusion notwendig sind. Er ist Erziehungswissenschaftler und war bis 2014 Professor für Schulpädagogik.
WeiterlesenIn diesen Tagen startet das Volksbegehren der Initiative „G9-jetzt!“. Die GEW NRW lehnt den vorgelegten Gesetzentwurf ab.
WeiterlesenWir bedanken uns herzlich bei unseren Mitgliedern und wünschen eine schöne Weihnachtszeit sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr. Die GEW NRW blickt zurück und schaut voraus auf ereignisreiche Zeiten.
WeiterlesenDie Gewerkschaften gehen mit einem Forderungspaket, das ein Gesamtvolumen von sechs Prozent hat, in die anstehenden Verhandlungen der Tarifrunde 2017 für die Beschäftigten der Länder.
WeiterlesenDer Gesetzgeber hat ermöglicht, die Erfahrungsstufe auf Antrag (neu) festsetzen zu lassen. Das kann für einige vor dem 1. Juni 2013 eingestellten Beamt*innen günstiger sein. Die GEW NRW informiert.
WeiterlesenDie GEW NRW sieht immensen Handlungsbedarf, um die Rahmenbedingungen für die Grundschulen zu verbessern – trotz vielerlei Bemühungen der Landesregierung, diese Schulform zu unterstützen.
WeiterlesenDie GEW NRW fordert einen Paradigmenwechsel bei der Schulleistungsstudie PISA und hält eine Abkehr von der bisherigen Untersuchungspraxis exemplarischer Messungen der Leistungen für notwendig.
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